Trotz laufender Klage gegen die Genehmigung der Deponie will das Unternehmen „Deponie auf Halde“ (DAH1) per Gerichtsbeschluss durchsetzen, möglichst bald mit den Vorbereitungen beginnen zu können. Dadurch würden unumkehrbare Fakten geschaffen.
Dieser „Eilantrag auf sofortigen Vollzug“ stellt ein weiteres Gerichtsverfahren dar, welches unabhängig von der Klage im Hauptverfahren zu betrachten ist. Es ist also ein weiteres Gerichtsverfahren eröffnet worden und unsere Arbeit wird dadurch nicht weniger.
Unsere dritte Lohmannsheide-Informationsveranstaltung findet statt am Freitag, dem 13. Juni um 19.00 Uhr im Löttershof, Grafschafter Straße 162 in 47199 Duisburg (Baerl). Wir freuen uns, dass Steffi Jaeger uns wieder einmal willkommen heißt.
An diesem Abend möchten wir Sie und Euch einige inhaltliche Punkte aus der Klagebegründung vorstellen, einen Zwischenstand zum Spendenaufkommen geben und schließlich auch das neue Eilverfahren einordnen.