Deponie Lohmannsheide: Antrag auf sofortigen Vollzug abgelehnt!

19. Dezember 2025

Heute hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Eilverfahren entschieden.

 (Foto: BUND Duisburg)

Das ist ein ganz wichtiger Etappensieg für uns als Gegner*innen der Deponie. 

In der Urteilsbegründung, warum kein vorzeitiger Beginn der Maßnahmen stattfinden darf, hat sich das Gericht in sehr vielen Punkten der Argumentation des BUND angeschlossen.

Wir werden da alles in den nächsten Tagen noch gründlich auswerten, aber so viel sei schon mal gesagt: Die DAH1 hat jetzt einen Riesensack voller Probleme und wäre gut beraten, von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen. 

Es gab in den letzten Monaten eine Vielzahl von Schriftwechseln im Eilverfahren zwischen der DAH1, der Bezirksregierung, uns als sogenannte "Beigeladene" und dem Oberwaltungsgericht. Teilweise bestanden diese Schriftwechsel aus sehr umfangreichen Anmerkungen, Stellungnahmen und Entgegnungen auf wiederum andere, nicht minder umfangreiche Schriftsätze. Gespickt waren diese zudem mit prozessbedeutsamen Dokumenten, die teilweise in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts zurückdatierten. Alles in allem viele Hundert Seiten trockene Materie, die gelesen sein will. 

In diesem anwaltlichen Klein-Klein fanden sich zudem bedenkenswerte Einlassungen, von denen man nun halten kann, was man will. Wir haben wirklich oft den Kopf geschüttelt und nicht nachvollziehen können, was damit gemeint war, wenn es hieß "Der BUND irrt", "Der BUND spekuliert", "Der BUND hat keine Ahnung" etc. pp. Nun denn: Alle Beteiligten legen sich eben ins Zeug, um ihre Interessen zu unterstreichen. Dass es aber mitunter so wenig fundiert und ohne konkrete Begründung für solche Behauptungen zugeht, verwundert dann doch. Unser Anwalt sah sich jedenfalls veranlasst, anhand vieler Zitate darzulegen, dass es die DAH1-Anwälte häufig (O-Ton!) "mit der verbalen Brechstange" versuchen, anstatt mit seriösen Argumenten. Was diese Brechstange angeht, bleiben wir völlig gelassen, schließlich liegen fundierte gutachterliche Stellungnahmen unsererseits vor. 

Das alles lässt für die anstehenden Gerichtstermine im Hauptverfahren erwarten, dass auch diese eher umfangreich werden. Und für das Hauptverfahren ist noch kein Termin in Sicht. Wir sagten es bereits: 

es ist kein Sprint, es ist ein Marathon ...

Dass uns bei diesem Marathon die Puste nicht ausgeht, haben wir natürlich Ihnen und Euch zu verdanken. Es sind die vielen Spenden, die es uns ermöglicht haben, jeden taktischen Schritt der DAH1 zu kontern. Ganz bemerkenswert finden wir übrigens den (Spenden-)Zwischenspurt auf dem Weihnachtsmarkt in Baerl. Auch hier haben alle Beteiligten und ganz besonders die Menschen vor Ort ihre Ablehung der Deponie in beeindruckender Weise deutlich gemacht. Mehrhundertfacher Dank auch dafür. 

Denjenigen, die eine Spende überwiesen haben, können wir selbstverständlich eine Spendenbescheinigung zukommen lassen. Bis zu einer Höhe von 300,- € reicht im Grunde der Kontoauszug. Bei höheren Spenden ist eine solche Bescheinigung erforderlich, um sie beim Finanzamt geltend zu machen. Sollten Sie eine solche Bescheinigung bislang nicht erhalten haben, melden Sie sich. Wir bringen das dann auf den Weg.

Und für diejenigen, die uns nach wie vor unterstützen wollen, hier gerne noch mal die Bankverbindung: 

IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namens und der Adresse.

Da es seit einiger Zeit verbesserte Sicherheitsstandards im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt und die Banken immer die IBAN mit dem Namen des/der Kontoinhaber*in genauestens abgleicht, bitte auf die genaue Schreibweise beim "Zahlungsempfänger" achten: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW

Wir danken Ihnen und Euch auch für die in diesem Jahr geleistete Unterstützung. Ihr seid einfach großartig !!!

Ach, sind Sie vielleicht noch auf der Suche nach einem ungewöhnlichen Weihnachtsgeschenk? Käme vielleicht eine Geschenkmitgliedschaft beim BUND in Frage? Falls ja, gerne an service(at)bund.net wenden. Dort kann man Entsprechendes auf den Weg bringen. 

Ihnen und Euch wünschen wir eine geruhsame (Rest-)Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.

Kerstin Ciesla & Michael Zerkübel
BUND Duisburg BUND Moers/Neukirchen-Vluyn

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