Alleenschutz
Alleen im Sinne des Alleenkatasters
In Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV NRW) wurden folgende Kriterien für die gesetzlich geschützten Alleen festgelegt:
„Alleen sind beidseitig an Straßen oder Wegen (Verkehrsflächen) auf einer Länge von grundsätzlich mindestens 100 m parallel verlaufende Baumreihen meist einer Baumart. Die einzelnen Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter.“
Weitere Infos unter:
http://alleen.naturschutzinformationen-nrw.de/nav2/Fachinfo.aspx?P=3
Das fällen von einzelnen Alleebäumen ist im innerstädtischen Umfeld nicht zu vermeiden, aber der Alleencharakter darf nicht verloren gehen.
Dies ist bei folgenden Maßnahmen der Fall (ca.100 B.):
- Mercatorstraße (19 B.)
- Koloniestraße (19 B.)
- Hettkampsweg ( 9 B.)
- Gerhardstraße (27 B.)
- Bügelstraße (9 B.)
- Am Nordhafen (15 B.)
- Tunnelstraße (6 B.)