BUND Kreisgruppe Duisburg

Baerler Busch

Der vorliegende Forderungskatalog wurde von den Orts- bzw. Kreisgruppen Duisburg des BUND und des NABU erstellt.

 (Meßer)

Der Baerler Busch wurde u.a. wegen der Funktion für den Biotop- und Artenschutz sowie der hohen Nutzbarkeit für die Erholung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (Landschaftsplan Stadt Duisburg). Der BUND setzt sich dafür ein, in den strukturreichen Eichen- / Buchenbeständen im Baerler Busch keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen mehr durchzuführen. Demgegenüber befürworten wir eine ökologische Aufwertung in strukturarmen Beständen ohne Strauch- und Krautunterwuchs, was mit einem Eingriff in den Wald verbunden wäre. Ein recht großer Anteil (beispielsweise in der noch zu diskutierenden Fläche B) wird im Baerler Busch von Roteichen-Plantagen (z.T. auch Robinien) eingenommen. Diese Bestände werden bewusst nicht als Wald benannt, da ein Wald mehr ist als die Ansammlung von Sauerstoff produzierenden Gehölzen. Zum Wald gehören maßgeblich auch die Erfüllung von ökologischen Qualitäten die in einer Roteichen-Plantage nicht erfüllt werden. Der BUND tritt für die ökologische Verbesserung des Baerler Busches, vor allem die Erhöhung der Biodiversität, ein und da ist gerade in diesen Plantagen ein Eingriff erforderlich, um den Anteil der Neophyten mittelfristig und kontinuierlich zu reduzieren. Natürlich müssen Kahlschläge nicht nur in Verbotszonen sondern überall ausgeschlossenen werden. Bisher ist der RVR leider nicht zu einer "provisionsfreien" ökologischen Verbesserung bereit. Dies ist ebenfalls eine Forderung des BUND. Zumindest müssen bisher nicht rechtskonforme Kahlschläge kompensiert werden.

Wir fordern alle am Baerlerr Busch interessierte Gruppen auf, gemeinsam mit uns für eine ökologische Verbesserung einzutreten. Gerade die vorgenannten Roteichen-Bestände sind in einem ökologisch jämmerlichen Zustand.

Seit einigen Jahren hat sich der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) daran gemacht aus dem Wald einen Forst zu machen. Einige Bereiche wurden so stark durchforstet, dass der Waldcharakter stark in Mitleidenschaft gezogen ist, in den übrigen Bereichen ist dies geplant.

Nach eigenen Angaben bei einer Begehung 2017 verfolgt der RVR ein rein forstwirtschaftliches Ziel. Die ökologische Bedeutung wird dabei als deutlich nachrangig angesehen. Bürger und Naturschutzverbände erwarten vom größten Kommunalwaldbesitzer im Ruhrgebiet eine überwiegend an den Interessen der Allgemeinheit orientierte Waldwirtschaft.

Die Naturschutzverbände stellen die Sinnhaftigkeit der Wald- und Holznutzung nicht grundsätzlich in Frage. Sie fordern vom RVR als öffentlichen Waldbesitzer einen schonenderen Umgang mit dem Wald sowie den Erhalt des strukturreichen Waldcharakters. Dabei müssen insbesondere die geltenden rechtsverbindlichen Verbote wie das Kahlschlagverbot über 1 ha (Kap. 3.2.1 bis 3.2.9 „Untersagung einer bestimmten Form der Endnutzung“) bzw. das Kahlschlagverbot über 0,5 ha (Kap. 3.2.39 „Untersagung einer bestimmten Form der Endnutzung“) sowie das Verbot der Anpflanzung nicht einheimischer Gehölze (Kap. 1.2. A, Verbot 19).


Der vorliegende Forderungskatalog wurde von den Orts- bzw. Kreisgruppen Duisburg des BUND und des NABU erstellt:

  • 1. Bewirtschaftung des Baerler Busches in Anlehnung an die FSC-Kriterien entsprechend des deutschen Standards 3.0 bzw. Zertifizierung des Baerler Busches nach den zuvor genannten FSC-Standards.
Kahlschlagfläche im Baerler Busch  (Meßer)

  • 2. Naturnahe, kahlschlagfreie Bewirtschaftung (Verbot von Kahlschlägen über 1 ha bei einer Bestockung <0,3 gemäß Landschaftsplan muss eingehalten werden), um einen gestuften Aufbau zu erzielen, am besten Einzelstammnutzung und Femelschlag (gemäß Landschaftsplan) im gesamten Baerler Busch. Begünstigung mehrerer Baumgenerationen (Verzahnung der Waldgenerationen) zum Erhalt und zur Förderung eines mehrstufigen Waldaufbaus.

  • 3. Ein Totholz- und Biotopbaumkonzept, dass insbesondere die Entstehung und den Erhalt von Althölzern ermöglicht. Dieses Konzept muss selbstverständlich den Schutz vorhandener Althölzer und Höhlenbäume gemäß Gebot des Landschaftsplans berücksichtigen. Die Möglichkeit der Ausweisung von Einzelbäumen oder Baumgruppen als Naturdenkmäler ist zu prüfen.
  • 4. Verbleib von Totholz und Reisig im Wald.
  • 5. Ausweisung von Prozessschutzflächen zur Förderung der Alters- und Zerfallsphase von 10 % der gesamten Waldfläche, wo keine wirtschaftliche Holznutzung stattfindet (bisherige Ausweisung ist viel zu gering). Hier sollten insbesondere strukturreiche Bereiche mit älteren Stieleichen ausgewählt werden. Hier sollten nicht einheimische Gehölze bekämpft und in den Eichenbeständen die Eichen bis zum natürlichen Zusammenbruch erhalten werden. Außerdem sollte die Folgegeneration mit Eichen durch Managementmaßnahmen gefördert werden.
Roteichenbestand im Baerler Busch  (Meßer)

  • 6. Verringerung der Bestände mit nicht einheimischen Gehölzen aus z. B. Rot-Eichen, Robinien u.a. Arten und Ersatz durch einheimische Baumarten.
  • 7. Priorität hat die Förderung der Naturverjüngung der einheimischen und standortgerechten Laubholzarten. Verwendung von überwiegend einheimischen und standortgerechten Gehölzen bei Anpflanzungen. Verwendung von ausschließlich einheimischen und standortgerechten Gehölzen bei Anpflanzungen. Keine Pflanzung von nicht einheimischen Gehölzen (Verbot 19 gemäß Landschaftsplan).

  • 8. Förderung der natürlichen Waldentwicklung.
  • 9. Wiederaufbau von Waldrändern anstatt Waldgrenzen.
  • 10. Einrichtung von Ruhezonen durch Umlenkung der Erholungsnutzung und Sperrung von Trampelpfaden.
  • 11. Ausbau der Waldwege nur in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg.
  • 12. Verzicht auf den Einsatz von Bioziden im Regelfall im Rahmen der Waldwirtschaft. (falls nicht bereits praktiziert.)
  • 13. Schaffung von Staudenfluren an Wegrändern und auf Waldlichtungen.
  • 14. Bekämpfung der Späten Traubenkirsche unter Vermeidung von großflächigen Eingriffen. (wie bereits begonnen).
  • 15. Zum Schutz der Waldböden kein flächiges bzw. ungesteuertes Befahren, Minimierung von Rückegassen bei der Holzentnahme.

Vor weiteren forstwirtschaftlichen Maßnahmen sollte eine Bestandsaufnahme insbesondere gefährdeter Brutvogelarten durchgeführt werden, um keine planungsrelevanten Brutbestände zu beeinträchtigen. Hier muss dringend behutsam mit dem Wald umgegangen werden. Dies betrifft unter anderem Waldlaubsänger, Gartenrotschwanz, Hohltaube, Waldkauz, Spechte und Fledermäusen.

Die geplanten Durchforstungen sind an diese Forderungen anzupassen und solange auszusetzen.

 

 (Meßer)

>>Entastetes Naturdenkmal<<

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