Der nächste Schritt ist geschafft!
Dank der Unterstützung vieler Menschen, vor allem Dank Ihrer und Eurer beeindruckenden Spendenbereitschaft, konnte die Klagebegründung mit viel fachlicher Expertise in Form von drei Gutachten fristgerecht am 28.11. eingereicht werden.
Auf 107 Seiten mit etlichen Anhängen (neben den drei erwähnten Gutachten noch viele weitere Dokumente) begründet unser Anwalt, warum der Planfeststellungsbeschluss zur DK1-Deponie auf der Halde Lohmannsheide erheblich fehlerhaft und rechtswidrig ist.
Neu ist das alles nicht, denn wir haben vieles davon in unserer Stellungnahme in 2020 und beim Erörterungstermin in 2021 vorgetragen. Nun aber ist es rechtlich fundiert und gutachterlich vertieft ausgearbeitet. Damit kann man sich vor Gericht sehen lassen!
Ganz zentral: Seit Jahren ist ein schwerwiegender Umweltschaden aktenkundig, seit Jahren wird nicht nur vom BUND, sondern unter anderem auch vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und der Stadt Duisburg angemahnt, den bereits vorhandenen Umweltschaden zu sanieren. Dennoch ist die zuständige Bergbehörde bis heute untätig geblieben. Diese Zuständigkeit soll durch den Planfeststellungsbeschluss verändert werden, ohne den Schaden im Untergrund zu sanieren.
Damit verletzt die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung einer DK1-Deponie auf einem solchen Hochrisikostandort nach unserer Auffassung und Auffassung unseres Rechtsanwaltes rechtmäßiges Behördenhandeln in eklatanter Weise.
Viele weitere Aspekte werden auf den 107 Seiten nebst Anhängen untermauert.
Wir sind gespannt, was die Gegenseite nun zu all unseren Argumenten sagen wird.
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