Newsletter Lohmannsheide 28.05.2026

01. Juni 2026

Hinter uns liegt ein sonniges Pfingstwochenende. Es gab aber auch ein paar weniger schöne Aussichten: Wir berichten heute von VIER ausgesprochen unerfreulichen Entwicklungen:

 (Foto: K. Ciesla)

Entwicklung 1: Uns erreichte am Donnerstag vor Pfingsten ein ganz FRISCH ERSTELLTES GUTACHTEN im Auftrag der Fa. Deponien auf Halden (DAH1), welches im Kern aber die uralte Aussage trifft, dass von einen Grundwasserschaden nicht gesprochen werden kann, solange eine Wasserbehörde einen solchen nicht feststellt und dass es sich im Kern nur um eine stabil gebliebene Einleitung von Schadstoffen handele. Diese müsse man auch nicht anpacken, weil die ganze Chose eben ausreichend verdünnt in den Rhein abgeleitet werde. Man müssen sich also überhaupt keine Sorgen machen und daran würde die Deponierung von mehreren Millionen Tonnen auch nichts weiter ändern. In Kurzform: das ganze Vorhaben habe keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser und überhaupt habe man ja alles im Griff habe. Eitel Sonnenschein und im Grunde auch nichts Neues.

Ja, richtig gelesen: Im Denken der DAH1 ist ein Grundwasserschaden erst dann vorhanden, wenn eine Behörde dies amtlich feststellt. Solange das nicht passiert, ist die Welt in Ordnung. NEIN, DIE WELT IST NICHT IN ORDNUNG !!! Wie oft müssen wir noch Papiere und Messergebnisse auf den Tisch legen, bis man begreift, dass jede Menge giftiges Zeug im Haldenbereich liegt? Und was soll die Aussage, dass man ja weiß, dass alles in einem stabilen Zustand sei? Wird eine Umweltschädigung besser, wenn sie stabil das Grundwasser schädigt? Und wann begreift man, dass durch die Deponierung diese Stabilität ins Wanken gerät und dadurch alles noch schlimmer wird, als es ohnehin schon ist?

Die Aussagen des Gutachtens sind an sich ist schon ziemlich schwer verdaulich. Aber wir haben uns doch auch die Frage gestellt: Warum schickt man das ausgerechnet jetzt?

Klar ist, dass die DAH1 alles daran setzt, ihr Vorhaben irgendwie zu retten. Es geht ja um sehr viel Geld. Und die Sorge der DAH1, dass der Planfeststellungsbeschluss vom Gericht kassiert wird, ist ja nach der Entscheidung im Eilverfahren nicht ganz unbegründet. Da hatten sie ja schon den einen oder anderen Versuch unternommen, den Gerichtstermin zu kippen. Wir erinnern uns: Die wollten statt eines Verhandlungstermins im Hauptsacheverfahren einen weiteren Erörterungstermin, um die offensichtlichen Fehler in der Genehmigung „zu heilen“. Das haben wir zunächst einmal verhindert und darauf bestanden, dass der Termin der mündlichen Hauptverhandlung am 24.6. bestehen bleibt. Jetzt schickt man wieder ein neues Gutachten ins Rennen, wobei wir uns allerdings schon fragen, warum die DAH1 ihre Aussagen gebetsmühlenartig wiederholt. Glaubt man dort wirklich, dass die dann auch nur einen Deut plausibler werden?

Und weil dieses „neue“ Gutachten letztlich nicht wirklich Neuigkeitswert hatte, konnte unser Rechtsanwalt dies auch postwendend kontern – er musste sich ja auch nichts Neues ausdenken. Das war schnell zusammengestellt und 55 Seiten klare Kante ans Gericht übermittelt.

Und bis hier hin bewegten wir uns nach wie vor im Rahmen des laufenden Hauptsacheverfahrens und sahen einem entspannten Pfingstwochenende entgegen.

Aber die Antwort auf die Frage „Warum jetzt?“ kam dann zwei Tage später…

Entwicklung 2: Kaum dass die Antwort unseres Rechtsanwaltes übermittelt war, kam der nächste Schachzug. Diesmal gab es von der Bezirksregierung Arnsberg die ZULASSUNG EINES ABSCHLUSSBETRIEBSPLANS. Dieser Abschlussbetriebsplan hat geschlagene 23 Jahre auf sich warten lassen und trifft ausgerechnet jetzt, wenige Wochen vor der Hauptverhandlung, ein.

Tatsächlich: Das Abschlussbetriebsplanverfahren (ABP) wurde am 14.11.1997 gestartet, ein Untersuchungskonzept zur Gefährdungsabschätzung wurde am 31.07.1998 eingereicht und am 21.01.2000 von der Bezirksregierung Arnsberg abgenickt. Der Bericht hierzu wurde am 14.07.2003 vorgelegt. Eine Genehmigung indes wurde nie erteilt – bis jetzt.

Dieser Schachzug hat´s in sich.

Wenn wir da nicht gegenhalten, wird der ABP 3 Tage vor der mündlichen Verhandlung rechtskräftig. Natürlich kommt der Abschlussbetriebsplan selbst von der Bezirksregierung Arnsberg, aber eine gewisse Handschrift trägt das schon. Mindestens mal hat die Bezirksregierung Arnsberg der DAH1 freundlich geliefert, was der DAH1 in den Kram passt.

War da was? Ach ja, das Timing während der letzten Jahre. Wir erinnern uns auch hier. Abgabefrist für Einwendungen zwischen Weihnachten und Neujahr, Terminierung des Erörterungstermins mit 7 Tagen Vorlauf während der Coronazeit, unsägliches Verzögern von Prozessunterlagen bis kurz vor Torschluss. Und dann nach dieser Trödelei mal eben einen Eilantrag ans Gericht stellen. Und jetzt kommt der zeitlich passend zurecht gezirkelte ABP...
War da noch was? Wir denken „gerne“ an den Erörterungstermin zurück: 22 Vertreter der DAH1 in trauter Verbundenheit mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Da passte kein Blatt mehr zwischen. Die Vertreter*innen des BUND mussten am Katzentisch Platz nehmen und sich ein Mikrophon erst einmal erstreiten.

Zur Einordnung: Mit diesem Schachzug beschert man uns tatsächlich das DRITTE VERFAHREN (Neben dem Hauptsacheverfahren hatten wir ja auch das Eilverfahren zu bestreiten). Es handelt sich beim ABP um einen eigenständigen Verwaltungsakt der Bezirksregierung Arnsberg, der eine eigenständige Reaktion erfordert.

Interessanterweise wurde nicht nur der Beschluss als solcher zu den Gerichtsakten gegeben, sondern durch ein weiteres Gutachten untermauert, welches ganz offensichtlich die Gefährdungsabschätzung zu Beginn der Nuller-Jahre aktualisiert – selbstredend ganz im Interesse der DAH1.

Entwicklung 3: Als ob das alles noch nicht genug wäre, erreicht uns am heutigen 28.05 ein weiterer Hammer: Die DAH1 beantragt beim Gericht die AUFHEBUNG DES TERMINS AM 24. JUNI. Man begründet dies damit, dass man die 55 Seiten Klare Kante unseres Anwaltes doch nun ausgiebig prüfen müsse. Und gleich wird auch gedroht, dass es ein Revisionsgrund ist, wenn man dafür nicht genügend Zeit bekommt...

Das liegt also jetzt beim Gericht und wir sind gespannt, ob das Gericht dem folgt. Falls es das tut, werden wir wohl die für den Rechtsanwalt und die Gutachter inzwischen gebuchten Hotelzimmer wieder stornieren müssen.

Entwicklung 4: Und scheinbar gefällt es auch der Bezirksregierung Düsseldorf, diese Spielchen mitzumachen. Denn auch die teilt am heutigen Tage postwendend mit, dass man sich angesichts dieser hochdynamischen Entwicklungen nicht bis zum 24. Juni auf die Verhandlung vorbereiten könne, also ebenfalls für eine Aufhebung des Termins plädiert.

 

Schauen wir mal, ob da in den nächsten Tagen noch ein weiterer Hammer kommt. Wir rechnen inzwischen mit allem und haben dafür unsere guten Gründe.

Wir stimmen uns natürlich mit unserem Rechtsanwalt zu all diesen Wendungen ab. Klar, dass das wieder einmal ins Geld geht, aber das ist eben die Strategie der DAH1: Ein für uns kostspieliger Schachzug nach dem anderen. Sie wissen, dass wir es nur mit Ihnen und Euch gemeinsam hinbekommen, dem entgegen zu treten, während sie selbst das alles aus der Portokasse zahlen können. So will man also dieses Spielchen spielen...

Bitte bilden Sie / bildet Euch selbst Eure Meinung zu dem Umstand, dass wir in unserer Freizeit alles inhaltlich prüfen, innerhalb der gesetzten Fristen unsere Hausaufgaben erledigen und zudem ein ums andere Mal um Spenden bitten müssen, während es die DAH1 und die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Arbeitszeit nicht hinbekommen, ihren Job zu machen. Und 23 Jahre für einen ABP muss man nicht extra kommentieren.
Und was die Kosten angeht: Die DAH1 setzen diese auch noch von der Steuer ab …

Immerhin: Auch Sie und Ihr können/könnt Ihre/Eure Spenden an den BUND steuerlich geltend machen. Und wir brauchen diese dringender den je!

Darum hier noch mal die Bankverbindung 

IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namens und der Adresse.

Bitte auf die genaue Schreibweise beim "Zahlungsempfänger" achten: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW

Und bitte auch daran denken: Spenden über 300,- € bedürfen einer Zuwendungsbescheinigung, um sie steuerlich geltend zu machen. Also bitte Name und Anschrift übermitteln. Bei Rückfragen bitte an bund.moers(at)bund.net schreiben.

Gerne möchten wir auch auf folgende Gelegenheiten hinweisen, sich zu informieren:

15. Juni 19.00 Uhr, Café Museum, Friedrich-Wilhelm-Straße 64, 47051 Duisburg (im Kantpark fußläufig vom Hauptbahnhof Duisburg)

25. Juni 18.30 Uhr im Soziokulturellen Zentrum Stapeltor, Stapeltor 6, 47051 Duisburg

Zu guter Letzt: Wir würden uns freuen, wenn Sie/Ihr diesen Newsletter weiter verbreitet und in unserem Namen um weitere Spenden bittet. Aber auch die Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen, möchten wir nicht unerwähnt lassen. In diesem Fall bitte auch an bund.moers(at)bund.net schreiben.

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