Wie zu erwarten war, will sich die Fa. Deponien auf Halden (DAH1) nicht damit abfinden, dass der Planfeststellungsbeschluss (alltagssprachlich: „Genehmigung") im Hauptverfahren aller Voraussicht nach einkassiert wird. Zu offensichtlich sind die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Mängel und das OVG hat ja diese in bemerkenswert klarer Weise schon benannt und in ebenso klarer Weise die Prognose abgegeben, dass das alles rechtswidrig ist.
Im Januar haben wir die Entscheidung genau analysiert und auch einmal abgeglichen mit dem, was wir seit Jahren als Argumente vorgebracht haben. Für uns steht fest: Die nun gerichtlich benannten erheblichen Mängel haben wir im weit überwiegenden Teil schon im Laufe der Erörterung Ende 2021, also vor mehr als 4 Jahren vorgebracht. Dass das Projekt „Deponie Lohmannsheide" also nicht genehmigungsfähig ist, kann man seit Jahren wissen. Warum nur will die DAH1 es nicht wahrhaben?
Nun hat sie es aber noch mal schriftlich von anderer Seite bekommen.
Tatsächlich stand im Januar zunächst mal im Raum, einen Termin für das Hauptverfahren festzulegen. Hier gab es Vorschläge für das zweite Quartal 2026.
Aber siehe da: die DAH1 vollzieht das nächste Manöver
Jetzt spricht man in den jüngsten Schriftsätzen davon, dass man doch ein Recht darauf habe, die angesprochen Mängel „zu heilen". Alltagssprachlich bedeutet dies: „Wenn da etwas nicht stimmt, gebt uns gefälligst die Zeit, das nachzubessern".
Und tatsächlich schwadroniert man davon, dass man den fehlenden Abschlussbetriebsplan für die Vornutzung als Bergehalde in Windeseile nachholen könne und dass die unzureichenden Vorkehrungen zur Vermeidung von Gesundheits-, Umwelt- und Grundwassergefährdung noch mal überdacht und verbessert werden könnten. Wie die DAH1 die genannten Defizite, insbesondere aber die fehlende Standorteignung "heilen" will, wenn die Grundwasserbelastung und die Frage der Standsicherheit wegen der Vornutzung nicht wegzudiskutieren ist, ist nicht nachvollziehbar.
Wie das dann konkret aussehen könnte, wolle man auf einem ERÖRTERUNGStermin beim OVG darstellen. Der solle nun anstelle des eigentlichen Hauptverhandlungstermins stattfinden.
Wir fragen uns da folgendes:
1. Was soll eine weitere Erörterung inhaltlich bringen? Wir erwarten da keine neuen Erkenntnisse. Im Herbst 2021 haben nahezu 1500 Bürger*innen, die Stadt Moers, die Caritas und auch wir unsere Bedenken vorgebracht und hinreichend erörtert.
2. Worin könnte der strategische Vorteil der DAH1 bestehen, statt der Entscheidung im Hauptverfahren einen solchen Haken zu schlagen? Ganz einfach: Die bauen einen weiteren kostenintensiven Schritt in das Verfahren ein (genau so, wie sie es mit ihrem Eilantrag auf sofortigen Vollzug auch schon getan haben) und versuchen uns über die Verfahrenskosten mürbe zu machen und an die Wand zu drängen. Ein neuer Erörterungstermin bedeutet, dass wir unseren Rechtsanwalt und unsere Gutachter nicht nur zum Hauptverhandlungstermin einladen müssen (Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Reisekosten, Honorare, Hotelkosten...), sondern auch zu diesem sinnfreien Erörterungstermin (noch mal Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Reisekosten, Honorare, Hotelkosten...). Aber dank der regen Unterstützung aus der Bevölkerung und der Bürgerinitiative "Keine Deponie auf der Halde" bleiben wir zuversichtlich.
Fazit: Wir sehen keinen Sinn darin, die offensichtlichen Gründe gegen die Errichtung einer Deponie so lange hin- und her zu erörtern, bis das Ergebnis der DAH1 in den Kram passt. Und niemand gibt uns die Garantie, dass aus dem, was als Ergebnis einer solchen Erörterung herauskommt nicht weitere Winkelzüge resultieren, die das Verfahren ein weiteres Mal unnötig in die Länge ziehen.
Wir finden, dass es an der Zeit ist, das Projekt nun höchstrichterlich zu Grabe zu tragen – auch wenn die DAH1 das offensichtlich immer noch nicht wahrhaben will. Die Menschen in der Region haben ein Recht darauf, dass dieser Spuk endlich beendet wird!
Ganz an Rande sei dann noch bemerkt: Natürlich findet es auch die Bezirksregierung Düsseldorf „verfahrensförderlich", eine weitere Erörterung durchzuführen. Wen wundert´s? Deren Genehmigung ist ja höchst blamabel und wenn da noch irgendwie die Kurve zu kriegen wäre, kommen sie wenigstes formal mit einer zwar mangelhaften, aber letztlich bestandskräftigen „Genehmigung" aus der Affäre raus.
Wir sind aber auch in diesem Punkt entschlossen, dem entgegen zu treten.
Und sollte der Spuk trotz allem weiter gehen: Wir bleiben daran, denn wir wissen, dass wir die Menschen hier in der Region auf unserer Seite haben und nicht müde werden. Auch dafür an dieser Stelle unseren besonderen Dank!
Für diejenigen, die uns nach wie vor auch mit Spenden unterstützen wollen - noch ist der Spuk eben nicht vorüber! - hier gerne noch mal die Bankverbindung:
IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namens und der Adresse.
Da es seit einiger Zeit verbesserte Sicherheitsstandards im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt und die Banken immer die IBAN mit dem Namen des/der Kontoinhaber*in genauestens abgleicht, bitte auf die genaue Schreibweise beim "Zahlungsempfänger" achten: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW
Diejenigen, die uns mit einer Spende unterstützt haben, können diese natürlich steuerlich absetzen. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 300,- € reicht ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg, Buchungsbestätigung). Bei höheren Spenden stellen wir erforderliche Zuwendungsbestätigung gerne aus und schicken diese mit der Post zu. Falls das gewünscht ist, bitte Antwort an diese Mailadresse senden: bund.moers(at)bund.net
Für diese Zuwendungsbescheinigung benötigen wir Ihren/Euren Namen, Adresse, Datum und Höhe der Spende.