Newsletter Lohmannsheide 02. September 2026

03. September 2026

Es sind noch 6 Tage bis zur mündlichen Verhandlung im Hauptverfahren am 9. September. Hatten wir erst vor einer Woche berichtet, dass die DAH1 mit umfangreichen juristischen Stellungnahmen und -zig Seiten Gutachten so kurz vor dem Hauptverhandlungstermin überrascht, geht es jetzt in noch verschärfterer Weise weiter.

 (Foto: K. Ciesla)

Am Dienstag, dem 1. September legt die Bezirksregierung ein noch umfassenderes Paket mit einem sogenannten "ERGÄNZUNGSBESCHLUSS" zu ihrem Planfeststellungsbeschluss (= Fachbegriff für die Genehmigung der Deponie) vom Juni 2024 vor - gespickt wiederum mit -zig Seiten Gutachten. Das ist nichts anderes als eine ausführlich überarbeite Version dieser Genehmigung. 

Inhaltlich werden dort so ziemlich alle Punkte angesprochen, die seinerzeit die Grundlage für unsere Klage waren. Tenor dieses Ergänzungsbeschlusses: "Wir haben jetzt alles so geregelt, dass die Genehmigung rechtssicher ist. Alle vorgetragenen Bedenken des BUND sind damit entkräftet und mit dem Betrieb der Deponie kann es jetzt losgehen". Tatsächlich kommt das gut eine Woche vor dem Gerichtstermin. 

Immerhin steht jetzt erstmals in einem amtlichen Dokument, dass wir es bereits heute mit einem veritablen Grundwasserschaden zu tun haben. Allerdings könne dieser trotz Errichtung einer Deponie saniert werden, falls das denn überhaupt einmal notwendig werden sollte. Gegebenenfalls müsste man sich eben an das belastete Grundwasser "von der Seite heran arbeiten", um Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können. Die Notwendigkeit allerdings sieht man derzeit nicht, vor allem, weil die Errichtung der Deponie an sich ja schon eine Sanierungsmaßnahme darstellen würde. Schließlich regnet es dann ja nicht mehr direkt auf das Areal, sodass es auch kein Sickerwasser gibt, was die Schadstoffe mit ins Grundwasser zieht.

Das liest sich in unseren Augen schon sehr abenteuerlich. Und wie eine Sanierung "von der Seite her" konkret aussehen könnte, erschließt sich uns auch nicht wirklich. Dies nur als Beispiel, was uns kurz vor dem Gerichtstermin auf den Tisch gelegt wird. 

Weitere detaillierte Ausführungen zu dem, was sonst noch so in dem Ergänzungsbeschluss steht, sparen wir uns. Nur so viel: Alles wäre gut, eine Öffentlichkeitsbeteiligung brauche es für diese Ergänzung nicht und außerdem sei es das gute Recht der Bezirksregierung, nachträglich auszubügeln, was sie vor Jahren verbockt hat. 
Wer hierzu mehr wissen möchte, findet dies bald auf unseren Homepages.

Das, was uns da an inhaltlichen Aussagen begegnet, ist schon merkwürdig. Merkwürdig wird es aber auch, wenn man sich die folgenden Fragen stellt:

„Wer hat da eigentlich wen beklagt? Und wer hat eigentlich für die Verschiebung des Gerichtstermins von Juni auf September gesorgt? Und was ist in der Zeit bis zum neu angesetzten Verhandlungstermin so alles passiert?“

Beklagt wird die Bezirksregierung Düsseldorf vom BUND, weil die Bezirksregierung keinen rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss auf die Reihe bekommen hat!
Für die Verlegung des Termins vom Juni auf den September hat die DAH1 gesorgt, weil sie sich nicht in der Lage sah, 55 Seiten innerhalb von vier Wochen zu lesen.
Passiert ist Folgendes: Die Bezirksregierung Arnsberg zaubert nach mehr als 20 Jahren wie aus dem Nichts einen Abschlussbetriebsplan hervor. Die Bezirksregierung Düsseldorf zaubert eine Woche vor dem Hauptverhandlungstermin eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses hervor. Zumindest diese Ergänzung ist nichts, was man so einfach mal in drei oder vier Wochen erarbeitet. Die haben mit Hochdruck über Monate daran gearbeitet. Teilweise liegen Dokumente seit Monaten vor, werden aber erst jetzt ans Gericht übermittelt.

Soll man hier an Zufall glauben, dass die DAH1 auf Zeit spielt und die Bezirksregierungen Arnsberg und in Düsseldorf in eben dieser Zeit alles auf den Tisch legen, was der DAH1 in den Kram passt? Und nicht nur das, die Ergänzung der Bezirksregierung Düsseldorf fußt auf Gutachten, die seitens der DAH1 eingebracht wurden...
Man möge sich hierzu so seine Gedanken machen. Wir machen uns unsere Gedanken, wie das nächste Woche in Münster so abläuft und haben noch eine Menge Gutachten zu lesen, denn etwas anderes ist jetzt auch noch mal deutlich geworden: Es sind neue Gutachter aufgetreten. Die DAH1 hat hier teilweise die Pferde gewechselt. Das macht es für uns gerade nicht einfacher. 

Übrigens: Nächste Woche in Münster werden die DAH1 und die Bezirksregierung Düsseldorf wieder in ähnlicher Größenordnung auftreten wie seinerzeit im zweitägigen Erörterungstermin in Moers. Angekündigt sind ca. zwei Dutzend Fachanwälte und Gutachter*innen. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf wird mit mehreren Vertreter*innen erscheinen. Die Riege der Projektbefürworter*innen ist also wieder stattlich groß, der Gerichtssaal wird ziemlich voll.

Jetzt aber noch ein kurzes Wort zu den Reaktionen auf unsere Öffentlichkeitsarbeit in der vergangenen Woche. Hier hat u.a. die NRZ einen Artikel zu dieser Entwicklung gebracht. Dort hieß es an einer Stelle, dass wir uns nicht um finanzielle Unterstützung durch die Städte Moers und Duisburg bemüht hätten. Der Sprecher der Stadt Moers wurde zitiert, dass "ein solcher Antrag ... nicht eingegangen sei."

Wir haben in den letzten Monaten und Jahren zahlreiche Gespräche mit Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung geführt und wenn es überhaupt eine Aussage hierzu gab, hieß es immer, dass es seitens der Städte keine Möglichkeit gäbe, den BUND finanziell zu unterstützen. Folglich haben wir auch keinen Antrag gestellt. (Wie soll man den auch begründen???)


Falls die Menschen, mit denen wir gesprochen hatten, aber noch eine Möglichkeit übersehen haben, werden wir die natürlich gerne nutzen. Bis auf Weiteres zählen wir nach wie vor auf SIE und EUCH.

Deshalb hier noch mal die Bankverbindung

IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX 
Bank für Sozialwirtschaft, Köln 
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW 
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namens und der Adresse. 

Bitte auf die genaue Schreibweise beim "Zahlungsempfänger" achten: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW 

Und bitte auch daran denken: Spenden über 300,- € bedürfen einer Zuwendungsbescheinigung, um sie steuerlich geltend zu machen. Also bitte Name und Anschrift übermitteln. Bei Rückfragen bitte an bund.moers(at)bund.net schreiben.

Zu guter Letzt: Wir würden uns freuen, wenn Sie/Ihr diesen Newsletter weiter verbreitet und in unserem Namen um weitere Spenden bittet. Aber auch die Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen, möchten wir nicht unerwähnt lassen. In diesem Fall bitte auch an bund.moers(at)bund.net schreiben.

Wir verbleiben mit den gewohnt kämpferischen Grüßen

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