Newsletter Lohmannsheide 25. August 2026

25. August 2026

Es sind noch 15 Tage bis zur mündlichen Verhandlung im Hauptverfahren am 9. September vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Und es gibt abermals wenig erfreuliche Gründe für einen weiteren Newsletter.

 (Foto: K. Ciesla)

Tatsächlich gibt es brandaktuelle Entwicklungen, die uns – nicht zum ersten Mal – wieder reichlich Arbeit bescheren: Mit Datum 24. August erreichte uns ein Wust von Unterlagen der Gegenseite, die wohl in zwei Wochen in der Verhandlung in Müster vorgebracht werden sollen.

Zum Einen lässt sich der Anwalt der Gegenseite in einem 41-seitigen Dokument zur Frage aus, ob es nun einen Abschlussbetriebsplan geben müsse und falls ja, wie ein solcher aussehen soll und unterfüttert diese Ausführungen mit einer Vielzahl von Anlagen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um 31 mehr oder weniger umfangreiche PDFs, beginnend im Jahr 1997. Da geht es mal um Verwaltungsvorgänge, mal sind es Gutachten, Gefährdungsabschätzungen und vieles mehr. Wenig hilfreich bei diesen Anlagen ist, dass sie zum größten Teil einfach nur „Anlage 21“ heißen oder auch „Anlage 22“ usw. usf.

In einem anderen 28-seitigen Dokument geht es dann noch mal ums Grundwasser. 

Jetzt gilt es, das alles zu sichten, zu systematisieren und einzuordnen. Vielleicht ist ja auch was Interessantes dabei. Aber teilweise finden sich nur völlig irrelevante Mitteilungen wie z. B. eine Pressemitteilung vom 10. August 2026, in der es heißt, dass die Enni nun eine Genehmigung für den Windpark Niep erhalten habe.

Was zum Teufel hat das mit der Deponie zu tun und warum werden wir mit so etwas zwei Wochen vor dem Termin der Hauptverhandlung zugeschüttet?

Das hat nichts mehr mit einem geordneten Verwaltungsgerichtsverfahren zu tun, das ist die schiere Dreistigkeit, Beschäftigungstherapie, Hilflosigkeit angesichts fehlender Argumente oder was auch immer. Zielführend ist es nicht.

Aber nicht nur diesen unübersichtlichen Wust zwei Wochen vor dem Termin zu präsentieren, ist eine Frechheit. Frech ist zudem, dass das Oberverwaltungsgericht schon vor Wochen darum gebeten hat, keine weiteren Unterlagen einzureichen, weil ja nun wirklich alles gesagt sei, die DAH1 und ihre Anwälte sich aber nicht daran halten.

In diesem Zusammenhang erinnern wir uns auch gerne mal an den Mai 2026 zurück. Es war über die Pfingsttage … Da gab es von der DAH1 (bzw. ihren Anwälten) eine Eingabe, die unser Rechtsanwalt trotz Pfingsten ganz schnell beantwortet hatte. Er hat die Eingabe der DAH1 „aus dem Stand“ mit einer 55-seitigen Stellungnahme beantwortet. Das war keine Kunst, weil auch damals nichts Neues kam und die Antwort schnell mit einigen Textbausteinen verfasst war. Allerdings nahm die DAH (bzw. ihre Anwälte) das zum Anlass, den ursprünglichen Verhandlungstermin am 26. Juni platzen zu lassen, weil man 55 Seiten „unmöglich in vier Wochen lesen“ könne.

Wir haben gerade ein paar hundert Seiten auf dem Tisch gelegt bekommen. Und dafür bleiben uns gerade mal zwei Wochen Zeit. Dreister geht’s nimmer. Bleibt zu hoffen, dass man auch auf Seiten des OVG seine Schlüsse aus dieser Taktik der DAH zieht.

Und über den kleinen Umstand, dass zum wiederholten Mal ein prozeß-taktischer Schachzug in Zeiten verringerter öffentlicher Aufmerksamkeit erfolgt (hier: Ferienzeit, Sommerloch), wollen wir hier gar nicht erst viele Worte verlieren. Das hat seit Jahren System – zuletzt während der Pfingsttage 2026.

Darauf, dass die DAH1 (bzw. ihre Anwälte) angesichts dieser Fülle an Dreistigkeiten ihre Quittung bekommen, wollen wir uns aber nicht verlassen. Unser Ansatz ist nach wie vor, die inhaltlichen Fragestellungen in den Blick zu nehmen: Wie ist es um das Grundwasser bestellt? Wie ist es um die Lärm-, Staub- und Verkehrsbelastung bestellt? (und vieles mehr … alles schon zur Genüge dargelegt!)

Und genau dieser Ansatz treibt unseren Anwalt und unsere Gutachter derzeit mal wieder in die Überstunden. Denn wir müssen uns wohl oder übel durch den Wust an Unterlagen kämpfen. Das kostet Zeit, Nerven und Geld.

Aber auch das ist ja nichts Neues: Auch wenn die DAH1 (bzw. ihre Anwälte) keine neuen Argumente finden – und das schon seit vielen Monaten – so stellen sie nach wie vor darauf ab, viel Aufhebens zu veranstalten, weil sie wissen, dass wir bei jedem Schachzug erneut um Ihre Spenden bitten müssen. Wir hoffen und wir zählen auf Sie und Euch. 

Aber ein weiteres Kapitel sei hier wenigsten am Rande noch kurz erwähnt: Vor wenigen Wochen tauchte ja wie aus dem Nichts ein sogenannter „Abschlussbetriebsplan“ auf. Wir hatten das Fehlen eines solchen bereits vor Jahren als eklatanten Mangel des Planfeststellungsbeschlusses gerügt. Dieser „Abschlussbetriebsplan“ ist aus unserer Sicht nicht tragfähig, weshalb wir auch gegen diesen vor Gericht gezogen sind (ziehen mussten!).

Und siehe da: die ersten juristischen Schlagabtausche gehen in haargenau dieselbe Richtung wie im Hauptverfahren. Man legt völlig unübersichtliche Prozessunterlagen in irgendwelche Dateiordner, ohne dass man auch nur ansatzweise daraus schlau werden kann. Immerhin hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf, bei dem dieses Verfahren anhängig ist, schon ein erstes Mal auf den Putz gehauen. Alles in allem wird auch dieses Verfahren mit Sicherheit nicht vergnügungssteuerpflichtig.

Aus guten Grund hier also noch mal die Bankverbindung

IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln #
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namens und der Adresse

Bitte auf die genaue Schreibweise beim "Zahlungsempfänger" achten: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW 

Und bitte auch daran denken: Spenden über 300,- € bedürfen einer Zuwendungsbescheinigung, um sie steuerlich geltend zu machen. Also bitte Name und Anschrift übermitteln. Bei Rückfragen bitte an bund.moers(at)bund.net schreiben.

Zu guter Letzt: Wir würden uns freuen, wenn Sie/Ihr diesen Newsletter weiter verbreitet und in unserem Namen um weitere Spenden bittet. 

Wir verbleiben mit den gewohnt kämpferischen Grüßen
Kerstin Ciesla (BUND Duisburg) und Michael Zerkübel (BUND Moers/Neuk.-Vluyn)

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