Newsletter Lohmannsheide - Ostern 2025

23. April 2025

Unser letzter Newsletter ist nun eine Weile her. Wir wollten erst mal in aller Gelassenheit abwarten, wie sich die Dinge entwickeln, was die Gegenseite, die Bezirksregierung, auf unsere Klage erwidert. Damit wollten wir uns dann intensiv auseinandersetzen, vor allem überlegen, mit welchen Strategien wir uns auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Und da dies alles mit gewissen Fristen seit Ende November bis heute vonstatten ging, waren wir dann auch relativ gelassen – nicht zuletzt deshalb, weil von Seiten der beklagten Bezirksregierung, aber auch von Seiten der Vorhabenträgerin (DAH1), Fristverlängerungen beantragt und genehmigt wurden. Also alle Zeit der Welt – denkste ...

 (Foto: K. Ciesla)

Heute wollen wir dann berichten, welche wundersamen Ostereier wir so gefunden haben.

Aber eins nach dem anderen … oder: Was bisher geschah.

Im Juli 2024 hatte die Bezirksregierung ihre Genehmigung angekündigt. Diese lag dann vom 5. bis zum 19. August öffentlich aus und der BUND hat fristgerecht am 19. September 2024 Klage eingereicht. Diese Klage hatte eine aufschiebende Wirkung, heißt: Die DAH1 konnte nicht sofort mit den Baggern anrücken. Danach hatten wir sechs Wochen Zeit, die Klage zu begründen. Auch diese Klagebegründung haben wir fristgerecht am 28. November eingereicht. Wir bzw. unsere wirklich fitten Anwälte und Gutachter haben also alle Hausaufgaben innerhalb der gesetzten Fristen erledigt – nicht zuletzt Dank Ihrer und Eurer großartigen Unterstützung für die Gutachten und die vielen Anwaltsstunden.

Danach hieß es: Geduldig sein und die Klageerwiderung der Bezirksregierung als Beklagte abwarten. Diese sollte bis zum 7.2.25 vorliegen, aber eine Woche vor Ablauf dieser Frist hat die Bezirksregierung eine Verlängerung beantragt. Begründet wurde dies wie folgt: Alles sei sehr umfangreich, man müsse so viele andere Behörden fragen und so viele Teilaspekte berücksichtigen. Und weil ja auch noch die Klagen der Stadt Moers und der Caritas-Werkstätten anhängig seien, müsse viel aufeinander abgestimmt werden. Und schließlich habe der BUND ja so viele Gutachteraussagen beigebracht, dass dieses umfangreiche Paket nicht innerhalb der gesetzten Frist abgearbeitet werden könne.

Ja, das stimmt alles: Es ist kompliziert, vielschichtig, alles nicht einfach. Aber man beachte: Da arbeiten Menschen hauptberuflich für die Bezirksregierung, sind als Mitarbeitende einer Fachbehörde sicherlich tief im Thema drin. Aber: sie schaffen es nicht, eine Klageerwiderung innerhalb der Frist hinzubekommen. Was soll´s: wir haben im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit – also in unserer Freizeit – unsere Hausaufgaben erledigt. Wesentlich dabei war natürlich die Arbeit der Anwaltskanzlei und die der Gutachter. Aber auch diese galt es, umfänglich über die Sachverhalte zu informieren, Agumentationen zu liefern, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Wirken untereinander zu koordinieren, alles innerhalb des BUND abzustimmen und letztlich die einzelnen Schritte abzusegnen.

Das Gericht hat dann die Frist bis zum 31.3. verlängert und tatsächlich kam die Klageerwiderung der Bezirksregierung Düsseldorf bis zu diesem Termin beim Gericht an.

Hierzu gibt es einiges anzumerken

Einmal ist diese Klageerwiderung so verfasst, dass alle drei Kläger (BUND, Stadt Moers, Caritas-Werkstätten) in einem abgefrühstückt werden. Nicht etwa, dass alle drei eine separate Erwiderung erhalten. Nein, alle drei Klagen werden gemeinsam beantwortet. Ob das hilfreich ist oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Zumindest ändert dies nichts an der Tatsache, dass eine Menge Argumente gegen die Errichtung der Deponie Lohmannsheide auf dem Tisch liegen. Ob die nun von der Stadt Moers vorgebracht werden, von der Caritas oder vom BUND macht die Argumente ja nicht weniger plausibel.

Inhaltlich wurden uns knappe 80 Seiten präsentiert, in denen so ziemlich alle Aussagen mit Gegenaussagen beantwortet werden; Gutachteraussagen gegen Gutachteraussagen. Verwundert waren wir nur, als wir versuchten, die Anhänge dieser Klageerwiderung einzusehen. Diese sollten über eine Datencloud bereit gestellt werden. Nur funktionierte das nicht. Ein Link auf die Cloudordner und das Passwort führten ins absolute NICHTS. Von diesen Anhängen haben wir bis heute keinen einzigen zu Gesicht bekommen. Was sich die Bezirksregierung dabei gedacht hat, bleibt ein Rätsel. Wir arbeiten daran, auch diese Anhänge einzusehen.

Für die Bezirksregierung als beklagte Genehmigungsbehörde ist das alles andere als ein Ruhmesblatt: Hausaufgaben nicht rechtzeitig fertig und Quellenangaben nicht einsehbar. Wie will man sich auf einer solchen Basis mit den Argumenten befassen???

Und dann gibt es ja noch die Vorhabenträgerin DAH1

Diese ist im Verfahren "beizuladen", hat also auch ein Wörtchen mitzureden, klar doch.
Aber auch die DAH1 hat es nicht fertig gebracht, ihre Hausaufgaben rechtzeitig abzuliefern. Zunächst bat man um Fristverlängerung bis zum 30.4. Aber anstatt bis zu diesem Termin zu liefern, lässt man uns am 14. April Folgendes wissen: Man konnte sich gar nicht um eine Klageerwiderung kümmern, weil man damit beschäftigt war, die Bezirksregierung zu überzeugen, dem sofortigen Vollzug trotz laufender Klage zuzustimmen. Richtigerweise hat die Bezirksregierung diesem Ansinnen nicht zugestimmt. Und was tut die DAH 1? Sie wendet sich an das Oberverwaltungsgericht und stellt dort einen Eilantrag auf sofortigen Vollzug. Dieser Eilantrag auf sofortigen Vollzug dient im Übrigen zu nichts anderem, als möglichst bald die Bagger anrollen zu lassen.

Richtig gelesen: Erst beantragt man Fristverlängerung, um die Erwiderung zu erarbeiten und dann arbeitet man an etwas völlig anderem. Und obendrein will man eine weitere Fristverlängerung für die Erwiderung – diesmal bis zum 30.6. – um die nicht gemachte Hausaufgabe bis dahin zu erledigen. Erschwerend – so die DAH1 – komme hinzu, dass derzeit wichtige Leute bei der DAH1 oder deren beauftragten Anwaltskanzleien jetzt erst mal im Urlaub seien. Ein solches Vorgehen hätten wir versuchen sollen: „Wir bitten um Fristverlängerung, weil wir in unserem Hauptberuf derzeit zu stark eingebunden sind." Oder: „Wir bitten um Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme, weil gerade Weihnachtszeit ist." Die Antwort wäre sehr klar gewesen: ANTRAG ABGELEHNT!

Ja, auch das Timing kommt uns doch irgendwie bekannt vor: Wichtige Wendungen in den ganzen Verfahren werden gerne in den Zeiten präsentiert, in denen die Menschen mit anderem beschäftigt sind: Die Einwendungsfrist endete an einem 28. Dezember – Weihnachtszeit. Die Erörterung fand unter denkbar schlechtesten Pandemieauflagen statt. Ein Planfeststellungsbeschluss wurde mitten im Hochsommer präsentiet – Ferienzeit. Und jetzt freuen sich die Menschen auf ein Osterfest und man legt uns diese (faulen) Eier ins Nest. Es fällt schon schwer, hier ruhig zu bleiben.
... und das Gericht hat nichts Besseres zu tun, als diesem Antrag auf eine weitere Fristverlängerung für die grundsätzliche Erwiderung stattzugeben. Das nur am Rande.

Was soll´s. Auch das werden wir noch hinbekommen. Allerdings ist ein Eilantrag auf sofortigen Vollzug eine neuerliche Wendung, die eine aufwändige Reaktion unsererseits (bzw. unseres Anwaltes) erfordert und somit ins Geld geht. Wir rechnen gerade durch.

Sollte Ihnen und Euch dieser Zick-Zack-Kurs und dieses Hinhalten in gleicher Weise auf den Wecker gehen wie uns, freuen wir uns auf weitere finanzielle Unterstützung – damit wir nicht zu spitz rechnen müssen und damit die DAH1 nicht auf die Idee kommt, sie könne uns finanziell austrocknen.

Es geht weiter ... Wir halten Sie und Euch auf dem Laufenden.

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Landesverband NRW e.V.
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide"

Wir danken Ihnen und Euch für die bisherige Unterstützung und für die, die da noch kommen wird.

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