Wie bereits in unserem Oster-Newsletter skizziert, hat die (gerichtliche) Auseinandersetzung um die Deponieplanung Lohmannsheide weiter an Fahrt aufgenommen. Trotz laufender Klage gegen die Genehmigung der Deponie will das Unternehmen „Deponie auf Halde“ (DAH1) per Gerichtsbeschluss durchsetzen, möglichst bald mit den Vorbereitungen beginnen zu können. Dadurch würden unumkehrbare Fakten geschaffen.
Dieser „Eilantrag auf sofortigen Vollzug“ stellt ein weiteres Gerichtsverfahren dar, welches unabhängig von der Klage im Hauptverfahren zu betrachten ist. Es ist also ein weiteres Gerichtsverfahren eröffnet worden und unsere Arbeit wird dadurch nicht weniger.
Natürlich halten wir dagegen und haben inzwischen mit unserem Rechtsanwalt ausgiebig beraten, wie wir uns zu diesem neuen Verfahren verhalten wollen. Auch haben wir ausführlich über die Antwort auf unsere Klagebegründung und zahlreiche Detailfragen aus den verschiedenen Gutachten gesprochen.
Dies alles lässt sich aber nicht in einem Newsletter darstellen.
Wir wollen Sie und Euch deshalb zu unserer dritten Informationsveranstaltung einladen.
Diese findet statt am Freitag, dem 13. Juni um 19.00 Uhr im Löttershof, Grafschafter Straße 162 in 47199 Duisburg (Baerl). Wir freuen uns, dass Steffi Jaeger uns wieder einmal willkommen heißt. Und möge dies ein rabenschwarzer Tag für die DAH1 werden ...
An diesem Abend möchten wir Sie und Euch einige inhaltliche Punkte aus der Klagebegründung vorstellen, einen Zwischenstand zum Spendenaufkommen geben und schließlich auch das neue Eilverfahren einordnen.
In Sachen „Klagebegründung“ geht es einmal um die formelle Verantwortlichkeit. Hier findet ein unsagbar unwürdiges Spiel um die Zuständigkeiten für die Planung statt und die sprichwörtliche „Heiße Kartoffel“ wird zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Bezirksregierung Düsseldorf hin- und hergeschoben.
Dann geht es um Umweltschutzaspekte, die Sie/Euch direkt betreffen, nämlich die Gefährdung unserer Grundwassers und Fragen zu Lärm- und Staubbelastung. Zu all diesen Punkten haben unsere Gutachter gearbeitet. Dies wollen wir Ihnen und Euch nicht vorenthalten.
Und weil Gutachten und anwaltliche Unterstützung nur Dank der überwältigenden Spendenbereitschaft der Menschen aus unserer Region möglich ist, haben Sie/habt Ihr ein Anrecht, darüber informiert zu werden.
Es wird am 13.6. also viel Information gehen. Aber vor allem möchte wir auch Ihre/Eure Fragen beantworten.
Wir freuen uns auf Ihr und Euer Kommen und verbleiben mit nach wie vor kämpferischen Grüßen
Kerstin Ciesla & Michael Zerkübel
BUND Duisburg, BUND Moers/Neukirchen-Vluyn
Da das Eilverfahren der DAH1 nun zusätzliche Kosten verursachen wird, sind wir erneut auf Ihre/Eure Unterstützung angewiesen. Erlauben Sie uns nochmals um Spenden für die gemeinsame Sache zu bitten.
Spendenkonto:
IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland,
Landesverband NRW e.V.
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide"